I. Streitig ist, ob der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) bei der Vermögensteuerveranlagung auf den 1. Januar 1967 Wertpapiere im Nennwert von 200.000 DM mit 192.500 DM zuzurechnen sind.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|