I. Der Steuerbevollmächtigte ... hat im Namen der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) Klagen erhoben. Nachdem er trotz mehrfacher Aufforderung eine Prozeßvollmacht der Klägerin nicht vorgelegt hatte, hat das Gericht durch Vorbescheide die Klagen abgewiesen und die Kosten der Rechtsstreite dem vollmachtlosen Prozeßvertreter auferlegt. Die Vorbescheide wurden dem vollmachtlosen Vertreter am 26. Juli 1977 zugestellt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|