I. Streitig war bei der Einkommensteuerveranlagung 1962 des Revisionsklägers (Steuerpflichtiger) u.a., ob ihm für ein erworbenes und umgebautes Wohngebäude die Sonderabschreibung des § 16 des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) in der Fassung vom 26. Juli 1962 - BHG 1962 - (BHG) (Bundesgesetzblatt I 1962 S. 493, BStBl I 1962, 998) zustand.
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