BFH - 13.02.1970 (III 156/65) - DRsp Nr. 1997/10029
BFH, vom 13.02.1970 - Aktenzeichen III 156/65
DRsp Nr. 1997/10029
»Immaterielle Werte können auch dadurch als selbständig bewertungsfähige Wirtschaftsgüter anerkannt werden, daß ein anderer als der Inhaber dieser Werte für ihre Benutzung laufend wiederkehrende Zahlungen leistet. Dies gilt auch für Warenzeichen und Know-how.«
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