I. Streitig ist, ob die 1958 von der Revisionsklägerin (OHG) aus Kalifornien eingeführten konservierten Aprikosen und Pfirsiche, Pulpe aus diesen Früchten, sowie Fruchtcocktails unter die Begriffe "konservierte Südfrüchte und Säfte aus Südfrüchten" im Sinne der Anlage 3 zu §
Das Finanzamt (FA) hat die Waren nicht als Südfrüchte angesehen und deshalb den Abschlag nicht anerkannt. Die OHG ist der Auffassung, Südfrüchte im Sinne des Verzeichnisses der Wirtschaftsgüter gemäß §
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