I. Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang. Es ist noch streitig, ob der Steuerpflichtigen (Klägerin, Revisionsbeklagten) für Ölumschlagleistungen im Hafen ... Steuerfreiheit nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 UStDB 1951 zweite Alternative zu gewähren ist. Der Senat hatte im ersten Rechtsgang durch Urteil V R 31/66 vom 2. Oktober 1969 das insoweit die Klage abweisende Urteil der Vorinstanz aufgehoben und die Sache mit folgenden Auflagen an die Vorinstanz zurückverwiesen:
Es sei noch zu prüfen, ob das Tanklager ... als Vergleichsbetrieb in Betracht komme. Dabei dürften entsprechend den Ausführungen in dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) V 67/65 vom 15. Februar 1968 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 92 S. 52 - BFH 92, 52 -, BStBl II 1968, 462) nur die äußeren Bedingungen (Art des Güterumschlags, der verwendeten Geräte und Anlagen, Lage zum Seehafenplatz u.ä.) miteinander verglichen werden, nicht hingegen - wie im ersten Rechtsgang geschehen - die inneren Bedingungen (Pacht und andere Unkostenfaktoren).
Das Finanzgericht (FG) hat der Klage im zweiten Rechtsgang im Streitpunkt stattgegeben und dargelegt:
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