I. Streitig ist bei der einheitlichen Gewinnfeststellung 1968 (Streitjahr) die Abschreibung eines erworbenen Geschäftswerts.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine KG. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die W-GmbH mit einem Kapitalanteil von 1 v.H. Als Kommanditisten waren im Streitjahr Mitglieder der Familie W, die B-GmbH und die G-GmbH beteiligt.
Nach § 14 des Gesellschaftsvertrags der Klägerin waren die Kommanditisten jeweils in dem Verhältnis, mit dem sie an der Klägerin beteiligt waren, auch Gesellschafter der W-GmbH.
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