I. Die Klägerin und Revisionsklägerin zu 1 (Klägerin zu 1) ist die Witwe und Alleinerbin des 1970 verstorbenen Kaufmanns H. Dieser betrieb zusammen mit seinem Bruder, dem Kläger und Revisionskläger zu 2 (Kläger zu 2), einen Großhandel, und zwar in der Rechtsform von zwei in das Handelsregister eingetragenen offenen Handelsgesellschaften, nämlich der Firma X OHG in Berlin (im folgenden OHG Berlin) und der Y OHG in Hamburg (im folgenden OHG Hamburg). An beiden Gesellschaften waren H und der Kläger zu 2 zu je 50 v.H. beteiligt. H führte die Geschäfte der OHG Hamburg, der Kläger zu 2 führte die Geschäfte der OHG Berlin.
Mit Wirkung vom 31. Januar 1961 setzten sich H und der Kläger zu 2 nach vorausgegangenen Zerwürfnissen in der Weise auseinander, daß H aus der OHG Berlin und der Kläger zu 2 aus der OHG Hamburg ausschieden und daß H das Unternehmen der OHG Hamburg und der Kläger zu 2 das Unternehmen der OHG Berlin jeweils allein fortführten.
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