I. Der Betrieb des Klägers und Revisionsklägers wurde im Jahre 1967 durch die Steuerfahndung geprüft. Nach der Darstellung des Klägers haben seine von ihm inzwischen geschiedene Ehefrau seit 1958 und seine Angestellte seit dem 1. Oktober 1962 die Grundbücher einschließlich des Kassenbuchs geführt.
Ausweislich einer von der Angestellten unterzeichneten Vernehmungsniederschrift hat sie angegeben, sie habe auf Anweisung des Klägers nicht immer sämtliche Bareinnahmen aufgezeichnet, sondern einen Teil "aussortiert". Am Tage nach der Vernehmung hat die Angestellte diese Aussage widerrufen.
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