Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer zweier Gesellschaften mbH mit Sitz im Inland, nämlich der A-GmbH und der B-GmbH. Der Antragsteller gibt an, seit Oktober 1978 seinen Wohnsitz im Ausland zu haben. Der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt -FA-) ist demgegenüber der Auffassung, daß der Antragsteller während des gesamten Streitzeitraums seinen Wohnsitz im Bezirk des FA in seinem Einfamilienhaus in N gehabt habe, in dem auch seine Lebensgefährtin und die zwei gemeinsamen Kinder lebten.
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