I. Streitig ist in den Gewinnfeststellungsverfahren 1963 bis 1966, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) zu Recht auf eingebrachte Verlagsobjekte Absetzungen für Abnutzung (AfA) vorgenommen hat oder ob es sich um nicht abnutzbare (firmenwertähnliche) Wirtschaftsgüter handelt (§ 6 Abs 1 Nrn 1 und 2, § 7 des Einkommensteuergesetzes - EStG -).
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