BFH vom 14.04.1979
II R 97/78
Normen:
GrESBWGGrESBWG Schleswig-Holstein § 2 Nr. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 4;
Fundstellen:
BStBl II 1979, 526

BFH - 14.04.1979 (II R 97/78) - DRsp Nr. 1997/14165

BFH, vom 14.04.1979 - Aktenzeichen II R 97/78

DRsp Nr. 1997/14165

»Richtet sich die Anfechtungsklage gegen einen Bescheid, mit dem das Finanzamt Grunderwerbsteuer festgesetzt hat, weil der steuerbegünstigte Zweck innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb des Grundstücks aufgegeben worden ist (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 GrESBWG), so ist Gegenstand des Klageverfahrens nicht auch eine vorausgegangene innerdienstliche Verfügung des Finanzamts, daß der Erwerbsvorgang steuerfrei sei gemäß § 2 Nr. 1 GrESBWG. Infolgedessen ist bei der Entscheidung über die Klage davon auszugehen, daß der Kläger bei Abschluß des Kaufvertrags die in § 2 Nr. 1 GrESBWG vorausgesetzte Absicht "zur eigenwohnlichen Nutzung" des Grundstücks gehabt hat.«

Normenkette:

GrESBWGGrESBWG Schleswig-Holstein § 2 Nr. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 4;

I. Die Klägerin kaufte durch notariell beurkundeten Vertrag vom 21. September 1970 ein Grundstück mit einem von der Verkäuferin noch fertigzustellenden Reihenhaus.