BFH - 14.04.1983 (V B 28/81) - DRsp Nr. 1997/15589
BFH, vom 14.04.1983 - Aktenzeichen V B 28/81
DRsp Nr. 1997/15589
»Wirbt ein Verkaufsagent um Käufer mit dem Versprechen, er werde zum Zwecke der Kaufpreisermäßigung dem Käufer bei Abschluß eines Kaufvertrages einen Teil seiner Verkaufsprovision zuwenden, bildet die Annahme des vom Verkaufsagenten (im Auftrage des Verkäufers) unterbreiteten Vertragsangebots durch den Käufer keine von diesem gegenüber dem Verkaufsagenten erbrachte sonstige entgeltliche Leistung mit einer Gegenleistung in Form des zugewendeten Provisionsteils.«