I. Der Revisionskläger (Steuerpflichtiger) erlitt im Mai 1965 mit seinem PKW auf der Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte einen Unfall. Der Unfall wurde dadurch verursacht, daß die Ehefrau des Steuerpflichtigen, die den PKW steuerte, die Vorfahrt nicht beachtete. Die Ehefrau ist deswegen vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 80 DM verurteilt worden. Bei dem Unfall wurde der PKW des Steuerpflichtigen total beschädigt.
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