I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) - eine GmbH & Co. KG - betrieb bis zum Streitjahr 1979 zwei Betonwerke und eine Ziegelei; außerdem stellte sie in fabrikmäßiger Massenanfertigung Serienprodukte (Decken und Stürze und andere Betonbaustoffe) für den Handel her. Die Gesellschafter der Klägerin waren - mit Ausnahme der L-GmbH, die an der Klägerin im Streitjahr nur mit einem festen Gewinnanteil von 5.000 DM beteiligt war - auch Gesellschafter einer weiteren GmbH & Co. KG (Z-KG), an der außer ihnen nur noch die Z-GmbH beteiligt war. Damit waren die Beteiligungsverhältnisse an beiden Gesellschaften zu 95,24 v.H. identisch.
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