BFH - 14.11.1972 (VIII R 100/69) - DRsp Nr. 1997/11416
BFH, vom 14.11.1972 - Aktenzeichen VIII R 100/69
DRsp Nr. 1997/11416
»Bei einem Freiberufler mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1EStG stellt die Umwandlung flüssiger Betriebsmittel in Wertpapiere keine Entnahme dar, solange der Umfang und die Art der Verwaltung des Wertpapierbestandes nicht auf die Erschließung einer neuen Einkunftsquelle hindeuten.«
I. Streitig ist, ob bei einem Freiberufler die Anschaffung von Wertpapieren mit betrieblichen Barmitteln als Entnahme zu behandeln ist mit der Folge, daß insoweit die Vergünstigung des § 10aEStG nicht in Anspruch genommen werden kann.
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