I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Steuerpflichtige), eine Verwaltungsangestellte war durch Erbfolge Eigentümerin eines früher landwirtschaftlich genutzten Grundstücks geworden. 1958 beauftragte sie ein Immobilienbüro, für das 11.860 qm große Grundstück einen Bebauungs- und Vermessungsplan zu erstellen. Der Bebauungsplan wurde im Juni 1958 eingereicht, die Vermessung 1960 beantragt. Aus der Parzellierung ergaben sich 13 Bauplätze und Straßengrund, der im Februar 1959 unentgeltlich an die Stadt X übertragen wurde. Das Immobilienbüro führte die Erschließung durch, mit den Straßenbauarbeiten wurde im Januar 1961 begonnen.
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