I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute. Zur Vermeidung der Umlegung nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) veräußerten sie im Jahr 1970 aufgrund notariellen Kaufvertrages ein 6.280 qm großes Grundstück zum qm-Preis von 25 DM an die D.-GmbH. Diese Gesellschaft war von der Stadt B. beauftragt, als Zwischenerwerber ein neues Wohngebiet zu erschließen, ohne selbst Wohnungen zu bauen.
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