BFH vom 14.11.1979
I R 123/76
Normen:
BGB § 875, § 1059 Satz 2; EStG § 15 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 130, 254
BStBl II 1980, 432

BFH - 14.11.1979 (I R 123/76) - DRsp Nr. 1997/14521

BFH, vom 14.11.1979 - Aktenzeichen I R 123/76

DRsp Nr. 1997/14521

»Verpachten der zum Nießbrauch an einem Unternehmen Berechtigte und der Eigentümer das Unternehmen gemeinschaftlich an einen Dritten und vereinbaren sie, die Erträge aus der Verpachtung zu teilen, so können die Pachterträge gemeinschaftliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb sein. Das gilt auch dann, wenn der Teilverzicht auf die Ausübung des Nießbrauchs (zugunsten des Eigentümers) erst Jahre nach der schuldrechtlichen Vereinbarung dinglich wirksam wird.«

Normenkette:

BGB § 875, § 1059 Satz 2; EStG § 15 Nr. 2 ;

Gründe: