I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine rechtsfähige Unterstützungskasse, die bis zum Veranlagungszeitraum 1974 gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 7 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) a.F. in vollem Umfang persönlich von der Körperschaftsteuer befreit war. Die Einkünfte der Klägerin unterlagen gemäß § 4 Abs. 2, § 2 Abs. 1 Nr. 2 KStG a.F. insoweit einer beschränkten Steuerpflicht, als von ihnen ein Steuerabzug vorgenommen worden war. Die Körperschaftsteuer galt gemäß § 19 Abs. 7 b KStG a.F. durch diesen Abzug als abgegolten.
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