I. Der Steuerpflichtige und Revisionsbeklagte ist Angestellter. Als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft (AG) waren ihm im Streitjahr 1965 Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von 30.222,24 DM zugeflossen. Seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit betrugen 14.142 DM.
Streitig ist noch, ob der Steuerpflichtige Zuwendungen an die Belegschaft in Höhe von 5.805 DM als Betriebsausgaben bei seinen Einnahmen aus Aufsichtsratsvergütungen absetzen durfte. Das Finanzamt (FA) lehnte das ab und wies auch den Einspruch des Steuerpflichtigen im Streitpunkt ab.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|