BFH - 15.05.1974 (II B 69/73) - DRsp Nr. 1997/12017
BFH, vom 15.05.1974 - Aktenzeichen II B 69/73
DRsp Nr. 1997/12017
»Werden sämtliche Anteile an einer GmbH "B" in der Hand einer anderen GmbH "A" vereinigt, so bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, daß dieser Vorgang auch dann gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegt, wenn zeitlich nach dieser Anteilsvereinigung auf Grund eines Umwandlungsbeschlusses nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes die Grundstücke der GmbH "B" auf die GmbH "A" übertragen werden und diese Übertragung auf einen vor der Anteilsvereinigung liegenden Umwandlungsstichtag durchgeführt wird.«