I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) war am 1. Januar 1977, dem hier streitigen Stichtag, Eigentümerin eines zum Grundvermögen gehörenden Molkereigrundstücks. Dieses hatte der seinerzeitige Eigentümer, der 1970 verstorbene Ehemann der Klägerin, aufgrund eines notariell beurkundeten Vertrages vom 23. Dezember 1963 für die Zeit vom 1. Februar 1964 bis zum 31. Januar 1979 an S verpachtet. Nach Ablauf des Pachtverhältnisses sollte S das Grundstück übernehmen können. Hierzu bestimmte § 10 des Vertrages:
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