BFH vom 15.11.1984
IV R 139/81
Normen:
EStG § 2 Abs. 1, 2 § 16 ;
Fundstellen:
BStBl II 1985, 205

BFH - 15.11.1984 (IV R 139/81) - DRsp Nr. 1997/16100

BFH, vom 15.11.1984 - Aktenzeichen IV R 139/81

DRsp Nr. 1997/16100

»Eine mit andauernden Verlusten arbeitende Reitschule mit Pferdeverleih und Pensionspferdehaltung stellt jedenfalls dann keine Liebhaberei im steuerlichen Sinne dar, wenn der Steuerpflichtige aus der Erkenntnis, daß mit dem Betrieb keine Gewinne zu erzielen sind, die Konsequenzen zieht, indem er ihn nach den Anlaufjahren als eigengewerblichen Betrieb einstellt und mangels sofortiger Verkäuflichkeit als verpachteten Betrieb fortführt.«

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 1, 2 § 16 ;

Gründe: