BFH - 16.07.1980 (VII R 24/77) - DRsp Nr. 1997/14612
BFH, vom 16.07.1980 - Aktenzeichen VII R 24/77
DRsp Nr. 1997/14612
»1. Der Einführer von Rum hat nach Art. 95 Abs. 1EWGV einen Anspruch darauf, daß der Monopolausgleich für den Rum nicht höher bemessen wird als der Branntweinaufschlag für mit ihm bezüglich der Vorschriften der § 79, § 79aBranntwMonG vergleichbare inländische Erzeugnisse. 2. Für eine neben der Anfechtungsklage erhobene Leistungsklage, mit der die Rückzahlung des Betrages begehrt wird, der aufgrund des angefochtenen Verwaltungsakts entrichtet worden ist, fehlt in der Regel das Rechtsschutzbedürfnis. Dieses läßt sich nicht aus der Überlegung herleiten, daß ein der Leistungsklage stattgebendes Urteil nach § 151, § 155FGO, § 708 Nr. 7 ZPO a.F. für vorläufig vollstreckbar erklärt werden könne, weil eine solche Vollstreckbarkeitserklärung nicht zulässig ist.«