BFH - 16.10.1970 (VI B 24/70) - DRsp Nr. 1997/10290
BFH, vom 16.10.1970 - Aktenzeichen VI B 24/70
DRsp Nr. 1997/10290
»Wird vom FG ein Schriftsatz, der nach der Beschlußfassung über das Urteil, aber vor dessen Verkündung oder Zustellung eingeht, erkennbar bei der Rechtsfindung nicht berücksichtigt, so liegt darin grundsätzlich eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, die auf eine Nichtzulassungsbeschwerde zur Zulassung der Revision führt.«
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