BFH - 16.11.1971 (VI R 353/69) - DRsp Nr. 1997/10798
BFH, vom 16.11.1971 - Aktenzeichen VI R 353/69
DRsp Nr. 1997/10798
»Mehraufwendungen einer doppelten Haushaltsführung sind bei einem Unverheirateten nur gegeben, wenn er vor der Aufnahme der auswärtigen Beschäftigung mit von ihm finanziell abhängigen Angehörigen einen eigenen Hausstand im Sinn des BFH-Urteils VI R 285/70 vom 09.11.1971 (BFH 103, 498) unterhalten hat, diesen Hausstand auch nach Aufnahme der auswärtigen Beschäftigung weiterhin unterhält und die Kosten der Unterhaltung ganz oder überwiegend trägt.«