I. Der Kläger und Revisionskläger (Steuerpflichtiger), der den Autohandel, die Kfz.-Vermittlung und die Werbeberatung betrieb, vereinnahmte im Veranlagungszeitraum 1964 einen Betrag von insgesamt ...DM, der sich aus sogenannten Vergütungen zusammensetzte. Damit hatte es folgende Bewandtnis:
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|