BFH - 16.11.1984 (VI R 176/82) - DRsp Nr. 1997/16129
BFH, vom 16.11.1984 - Aktenzeichen VI R 176/82
DRsp Nr. 1997/16129
»1. Ein Pauschalierungs- (Steuer-) und ein Haftungsbescheid können, sofern Pauschalierungs- und Haftungsschuld erkennbar getrennt sind, äußerlich in einer Verfügung verbunden werden. 2. Wird in einem derartigen Fall nur der Haftungsbescheid mit dem Einspruch angegriffen, ersetzt das zum Haftungsbescheid durchgeführte Vorverfahren nicht ein zur Erhebung der Anfechtungsklage gegen den Pauschalierungsbescheid erforderliches Vorverfahren. 3. Die rügelose Einlassung zur Sache ist keine Zustimmung des FA zur Sprungklage i.S. des § 45 Abs. 1 Satz 1 FGO.«