I. Der Ehemann der Klägerin war Alleineigentümer eines Grundstücks, auf dem ein im Dezember 1959 bezugsfertig gewordenes Wochenendhaus errichtet worden ist, das den in Zugewinngemeinschaft lebenden Eheleuten nach deren Angaben als Alterssitz dienen soll. Der Ehemann überließ seiner Ehefrau durch notariell beurkundeten Vertrag im Oktober 1960 "schenkungsweise" den halben Miteigentumsanteil am Grundstück.
Das Finanzamt - FA - (Beklagter) verneinte eine Schenkung und zog die Klägerin aus ihrem "Beitrag zu den Baukosten" als Gegenleistung von zunächst 25.000 DM, in der Einspruchsentscheidung zusätzlich aus einem weiteren geschätzten Baukostenanteil von 2.500 DM, zur Grunderwerbsteuer heran.
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