I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt eine Technikerschule, die auf den Beruf des staatlich geprüften Technikers vorbereitet, und ein Rehabilitationszentrum, dessen Aufgabe die berufliche und soziale Integration von Behinderten ist, die ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Die zuständige Landesbehörde hat eine Bescheinigung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst.b des Umsatzsteuergesetzes 1967 (UStG) erteilt. Etwa 30 v.H. des Gesamtumsatzes betreffen die Unterbringung, Verpflegung und medizinische Betreuung der Behinderten.
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