I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die für das Streitjahr 1975 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden. Der Kläger war im Streitjahr als praktischer Arzt selbständig tätig und beschäftigte außer seiner Ehefrau, der Klägerin, zwei Sprechstundenhilfen, die im Streitjahr 20 und 25 Jahre alt waren. Die Jahresgehälter der beiden Sprechstundenhilfen entwickelten sich bis zum Streitjahr 1975 wie folgt:
Sprechstundenhilfe 1971 1972 1973 1974 1975
DM DM DM DM DM
geb. 1950
beschäftigt
s. 1971 10.010 13.587 16.945 19.110 21.723
geb. 1955
beschäftigt
s. 1973 - - 11.928 14.461 16.592.
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