I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine AG, beschäftigte in den Streitjahren 1975 bis 1977 rd.325 Arbeitnehmer. In einer Betriebsvereinbarung ist u.a. geregelt, daß beim Ausscheiden infolge Pensionierung wegen Alters oder Invalidität jeder Arbeitnehmer nach seiner Wahl ein Sach- oder ein Geldgeschenk im Wert von 150 DM brutto bei mehr als 15 Dienstjahren und von 250 DM brutto bei mehr als 25 Dienstjahren erhält.
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