I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, betreibt seit 1970 ein Möbelgeschäft. Gesellschafter waren in den Streitjahren S und R. R ist der Stiefvater der Ehefrau des S. Alleiniger Geschäftsführer war S. Herr und Frau S waren in den Streitjahren im wesentlichen alleinige Arbeitskräfte der Klägerin. Frau S ist als Vollzeitarbeitskraft angestellt.
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