I. Die Revisionsbeklagten sind Eheleute, die für das Streitjahr 1959 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden. Der Ehemann (Steuerpflichtiger) betrieb im Jahre 1950 als Einzelunternehmer eine Schlosserei. In diesem Jahr erfand er eine Spezialtür, für die er zwei Patente erhielt. Die mit der Erfindung zusammenhängenden Aufwendungen verbuchte er über Unkosten, wobei eine Trennung von den übrigen Betriebsausgaben nicht vorgenommen wurde. Die Patente verwertete er zunächst in seiner Schlosserei. Eine Aktivierung dieser Rechte erfolgte nicht.
Am 29. Oktober 1953 errichteten der Steuerpflichtige und seine Ehefrau eine GmbH, an die der Steuerpflichtige seine Einzelfirma für 52.000 DM veräußerte. Grundlage dieses Kaufpreises war im wesentlichen die Schlußbilanz der Einzelfirma zum 30. September 1953. Der Steuerpflichtige überließ der GmbH die Auswertung der Patente gegen Lizenzgebühren.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|