I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Inhaberin eines in Berlin (West) belegenen Verlages, in dem eine Fachzeitschrift herausgegeben wird. Die Zeitschrift wird in Berlin (West) gedruckt und auch an Abonnenten im Bundesgebiet im Postzeitungsdienst vertrieben. Soweit die Zeitschrift in das Bundesgebiet an Unternehmer geliefert wurde, nahm die Klägerin in ihren Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1969/1971 die Umsatzsteuerkürzungen nach § 1 Abs. 1 des Berlinhilfegesetzes (BHG 1968) bzw. des Berlinförderungsgesetzes (BerlinFG) in Anspruch. Sie wurde zunächst gemäß ihren Erklärungen veranlagt.
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