BFH - 17.09.1982 (VI R 62/82) - DRsp Nr. 1997/15418
BFH, vom 17.09.1982 - Aktenzeichen VI R 62/82
DRsp Nr. 1997/15418
»Die Erklärung, daß der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt sei, kann im Revisionsverfahren rechtswirksam auch ohne Mitwirkung einer vor dem BFH vertretungsberechtigten Person abgegeben werden.«
Normenkette:
BFH-EntlastG Art. 1 Nr. 1;
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