BFH - 17.11.1972 (III R 150/71) - DRsp Nr. 1997/11345
BFH, vom 17.11.1972 - Aktenzeichen III R 150/71
DRsp Nr. 1997/11345
»Ob durch die Erhebung der Vermögensteuer der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1GG oder die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1GG oder das Übermaßverbot verletzt ist, kann nur nach den Verhältnissen des unter normalen Umständen arbeitenden Steuerpflichtigen entschieden werden.«