I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Kriegsversehrter. Er wohnt mit seiner Familie in A bei Plön. Da die Versorgungsrente zur Deckung des Lebensbedarfs seiner Familie nicht ausreichte, nahm der Kläger eine berufliche Tätigkeit in Hamburg auf. Er kaufte durch notariell beurkundeten Vertrag vom 14. August/6. September 1973 in der Nähe Hamburgs eine Eigentumswohnung in der Größe von 28 qm, die er bereits aufgrund eines notariell beurkundeten Kaufanwartschaftsvertrages am 28. März 1972 bezogen hatte. An den Wochenenden fuhr er jeweils zu seiner Familie nach A.
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