BFH vom 18.11.1970
I R 93/69
Fundstellen:
BFHE 100, 538
BStBl II 1971, 147

BFH - 18.11.1970 (I R 93/69) - DRsp Nr. 1997/10357

BFH, vom 18.11.1970 - Aktenzeichen I R 93/69

DRsp Nr. 1997/10357

»Wird der Betrieb einer OHG auf zwei von ihren (bisherigen) Gesellschaftern gegründete Einzelunternehmen übertragen, können diese Verluste der OHG aus Vorjahren nicht ertragsmindernd geltend machen.«

I. Streitig ist, ob Verluste einer OHG nach § 10a GewStG beim Inhaber eines Einzelunternehmens berücksichtigt werden können, wenn das Einzelunternehmen aus der Liquidation (Realteilung) der OHG hervorgegangen ist.

Die Revisionsklägerin ist Rechtsnachfolgerin ihres am 8. Mai 1966 verstorbenen Ehemanns (des Steuerpflichtigen). Dieser war bis zum 28. Februar 1963 an einer aus zwei Gesellschaftern bestehenden OHG beteiligt, deren Betriebsvermögen mit dem 1. März 1963 auf zwei von ihren (bisherigen) Gesellschaftern gegründeten Einzelunternehmen im Wege der Realteilung überging. Der OHG verblieb lediglich ein Betriebsgrundstück, auf dem die beiden Einzelunternehmen nunmehr betrieben wurden. Die Liquidation der OHG war am 2. Dezember 1966 beendet. Das ihr verbliebene Grundstück übernahm zu diesem Zeitpunkt die Revisionsklägerin.