I. Streitig ist, ob Verluste einer OHG nach §
Die Revisionsklägerin ist Rechtsnachfolgerin ihres am 8. Mai 1966 verstorbenen Ehemanns (des Steuerpflichtigen). Dieser war bis zum 28. Februar 1963 an einer aus zwei Gesellschaftern bestehenden OHG beteiligt, deren Betriebsvermögen mit dem 1. März 1963 auf zwei von ihren (bisherigen) Gesellschaftern gegründeten Einzelunternehmen im Wege der Realteilung überging. Der OHG verblieb lediglich ein Betriebsgrundstück, auf dem die beiden Einzelunternehmen nunmehr betrieben wurden. Die Liquidation der OHG war am 2. Dezember 1966 beendet. Das ihr verbliebene Grundstück übernahm zu diesem Zeitpunkt die Revisionsklägerin.
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