I. Der Revisionskläger I und Revisionsbeklagte II (Steuerpflichtiger) ist ein Versicherungsverein a.G., der die Krankenversicherung betreibt. Im Anschluß an die Betriebsprüfung erließ der Revisionskläger II und Revisionsbeklagte I (das Finanzamt - FA -) endgültige einheitliche Gewerbesteuermeßbetragsbescheide für die Erhebungszeiträume II/1948 bis 1956 und einen erstmaligen einheitlichen Gewerbesteuermeßbescheid für 1957, denen er die Ergebnisse der Betriebsprüfung zugrunde legte. Der Steuerpflichtige focht diese Bescheide in mehreren Punkten an, von denen in der Revision noch die folgenden streitig sind:
1. Alterungsrückstellungen
2. Schadenrückstellungen
3. Rückstellungen für Schadenbearbeitungskosten
4. Rückstellung für die Abführungsverpflichtung nach § 22 43. UGDV (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission Nr. 21 S. 352)
5. Kürzung des Gewerbeertrags um 3 v.H. des Einheitswerts des zum Deckungsstock gehörenden Grundbesitzes
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