BFH - 19.04.1972 (VII B 123/70) - DRsp Nr. 1997/11053
BFH, vom 19.04.1972 - Aktenzeichen VII B 123/70
DRsp Nr. 1997/11053
»Bürgerschaftsprovisionen, die durch Sicherheitsleistung zur Abwendung der Vollziehung eines Steuerbescheides entstanden sind, gehören nicht zu den Aufwendungen für das Verfahren, in dem die Aufhebung des Steuerbescheides angestrebt worden ist.«
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