Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang.
Die klagende Kommanditgesellschaft (Klägerin, Revisionsklägerin und Revisionsbeklagte -Klägerin-) betreibt ein Unternehmen für Spezialbauten. Persönlich haftender Gesellschafter war in den Streitjahren 1975 und 1976 A mit einer Einlage von 800.000 DM; Kommanditisten waren zwei Angehörige mit Einlagen von je 40.000 DM. Im Jahre 1974 gründete A mit B, dem Hauptgesellschafter einer konkurrierenden KG (im folgenden B-KG), die X-KG. A und B übernahmen als Kommanditisten Einlagen von je 80.000 DM; weitere Kommanditisten mit Einlagen von je 20.000 DM wurden jeweils ein Prokurist der beiden konkurrierenden Kommanditgesellschaften.
Die X-KG erhielt 1974 von einer ausländischen Verwaltung einen Auftrag. Die X-KG leitete Maßnahmen zur Durchführung dieses Auftrags ein. Hinsichtlich der Finanzierung wurde im April 1975 in einer Gesellschafterversammlung der X-KG beschlossen:
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