I. Streitig ist, ob der Kläger und Revisionskläger (Kläger) Zahlungen, die er im Hinblick auf mit seinen beiden minderjährigen Söhnen abgeschlossene Verträge gezahlt hat, als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes - EStG -) abziehen darf.
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