I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH mit einem Stammkapital von 20.000 DM. Die von den Gesellschaftern übernommenen Stammeinlagen waren zu 25 % sofort einzuzahlen. Laut Gesellschaftsvertrag ist der Restbetrag erst nach Beschluß der Gesellschafterversammlung zu leisten. Ein solcher Beschluß wurde bisher nicht gefaßt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|