BFH vom 20.03.1980
IV R 53/77
Normen:
EStG § 6a, § 12 Nr. 2 ; FGO § 118 ;
Fundstellen:
BFHE 130, 316
BStBl II 1980, 450

BFH - 20.03.1980 (IV R 53/77) - DRsp Nr. 1997/14529

BFH, vom 20.03.1980 - Aktenzeichen IV R 53/77

DRsp Nr. 1997/14529

»1. Der Revisionsführer ist durch das Urteil des FG nicht beschwert, wenn er den zu schätzenden Umfang von Betriebsausgaben in das Ermessen des Gerichts gestellt und auch keinen Schätzungsrahmen angegeben hat, von dem das FG ersichtlich abgewichen ist. 2. Ob der Steuerpflichtige eine seinem Arbeitnehmer-Ehegatten erteilte Pensionszusage dem Grunde nach auch einem familienfremden Arbeitnehmer gewährt hätte, ist in erster Linie nach den betrieblichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen und seinem Verhalten gegenüber anderen Arbeitnehmern zu beurteilen. Hierfür ist auch der Inhalt der Vereinbarung heranzuziehen. Ein Vergleich mit Ruhegeldregelungen in anderen Betrieben kommt nur hilfsweise in Betracht.«

Normenkette:

EStG § 6a, § 12 Nr. 2 ; FGO § 118 ;