I. Streitig ist bei den Einkommensteuer-Veranlagungen 1962 und 1963 der Revisionskläger, eines Facharztes und seiner Ehefrau (Steuerpflichtigen), ob die Aufwendungen des Steuerpflichtigen für Lebensversicherungen seiner Arbeitnehmer-Ehefrau Betriebsausgaben sind.
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