I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ein buchführungspflichtiger Land- und Forstwirt. Zu seinem Betriebsvermögen gehört Bauland. Hieran bestellte er Erbbaurechte. Die Erbbauberechtigten verpflichteten sich, die anfallenden Erschließungskosten an die Gemeinde zu zahlen. Im Wirtschaftsjahr 1973/74 haben sie 51.900 DM entrichtet. Im Rahmen einer Betriebsprüfung sah der Prüfer darin ein zusätzliches Entgelt der Erbbauberechtigten für die Nutzungsüberlassung. Er aktivierte den Betrag beim Grund und Boden; in gleicher Höhe bildete er einen als Rücklage bezeichneten Passivposten, den er entsprechend der Laufzeit der Erbbaurechte jährlich mit 1/99 gewinnerhöhend auflöste. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) schloß sich dieser Auffassung an und berichtigte die Einkommensteuerveranlagung 1973.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|