BFH - 21.01.1972 (VI R 95/71) - DRsp Nr. 1997/10884
BFH, vom 21.01.1972 - Aktenzeichen VI R 95/71
DRsp Nr. 1997/10884
»Ein verheirateter Steuerpflichtiger, der an seinem Beschäftigungsort in einer dafür geeigneten eigenen Wohnung mit seinen Familienangehörigen einen eigenen Hausstand unterhält, führt im Sinne der bisherigen Rechtsprechung und des § 9 Abs. 1 Nr. 5EStG 1967 keinen doppelten Haushalt, wenn er neben dieser Wohnung auch noch die frühere Familienwohnung an seinem früheren Beschäftigungsort beibehält.«
Gründe:
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