BFH - 21.02.1984 (VII R 124/83) - DRsp Nr. 1997/15914
BFH, vom 21.02.1984 - Aktenzeichen VII R 124/83
DRsp Nr. 1997/15914
»1. Der Abschluß eines Fachhochschulstudiums steht für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung nicht einem wissenschaftlichen Hochschulstudium gleich. 2. Die Lehrzeit i.S. des § 36 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b StBerG, die der Bewerber vor dem Abschluß des Fachhochschulstudiums mit der Ablegung der Gehilfenprüfung abgeschlossen hat, kann nicht als hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens angesehen oder dieser gleichgestellt werden (Bestätigung des BFH-Urteils vom 17.05.1977 VII R 101/76 , BFHE 122, 376, BStBl II 1977, 706).«
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